Garantie

Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab Lieferung. Bei gebrauchten, nach Herstellerangaben geprüften, oder gewarteten und wieder instandgesetzten Waren beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr.

Ohne Einschränkung deiner gesetzlichen Gewährleistungsrechte gelten für die Garantie folgende zusätzliche Bedingungen:

Die Garantie gilt nicht, wenn das Fahrrad Schäden oder Verschleißerscheinungen aufweist, die durch einen unsachgemäßen bzw. nicht bestimmungsgerechten Gebrauch gemäß den auf unserer Website dargestellten Einsatzgebieten für das jeweilige Fahrrad verursacht sind. Unsachgemäßen Gebrauch stellen dabei insbesondere folgende Maßnahmen dar:

• Vernachlässigung des Produkts (ungenügende Pflege und Wartung)
• Unsachgemäß oder falsch ausgeführte Montage von Anbauteilen
• Veränderungen am Rahmen oder an der Gabel (z. B. Gravuren oder Lackierungen)
• An- und Umbau zusätzlicher, von uns nicht ausdrücklich freigegebener Komponenten oder Austausch der von uns bei Auslieferung verbauten Komponenten durch nicht gleichartige Komponenten
• fortdauernder Betrieb eines Bikes mit falsch eingestellten, defekten oder ausgeschlagen Lagern oder defekten Federelementen
• Beschädigungen des Sitzrohrs im Bereich seines Überstandes zum Oberrohr infolge einer zu weit aus dem Sitzrohr herausgezogenen Sattelstütze

Außerdem gilt die Garantie nicht, wenn das Fahrrad Schäden oder Verschleißerscheinungen aufweist, die durch Überbeanspruchungen jeglicher Art, insbesondere Stürze und Sprünge, verursacht sind. Überbeanspruchungen liegen jedenfalls vor bei:
• einer Deformation des Rahmens. Dies ist die Folge einer Überbelastung und damit ein Zeichen eines nicht sachgemäßen Einsatzes
• einem verbogenen oder gebrochenen Schaltauge (Befestigungspunkt des hinteren Schaltwerks). Dies ist ein Resultat von Überlast oder fehlerhafter Justage. Dieses Bauteil stellt eine Sollbruchstelle dar und schützt Rahmen und Schaltwerk vor der Beschädigung durch Überlastung.

Unsere Garantie gilt nur für den Ersterwerber des Produktes und erfordert eine Kopie des originalen Kaufbelegs.

CrashReplacement

Stürze sind Bestandteil unseres Sports. Für den Fall, dass dabei Dein Rahmen beschädigt wird und nicht mehr gefahren werden kann, bieten wir Dir ein Crash Replacement an. Nachfolgend findest Du die Bedingungen für das Crash Replacement:
Das Angebot gilt 2 Jahre nach Kaufdatum. Das Crash Replacement ist nicht übertragbar und beschränkt sich auf den Erstkäufer.

Folgende Bedingungen gelten für das Crash Replacement:

• Verschleißteile fallen nicht in das Crash Replacement (z.B. Lager, Dichtungen etc)
• Optische Mängel werden nicht durch das Crash Replacement abgedeckt
• der Rahmen / das Bike wurde nicht absichtlich beschädigt
• die Beschreibung des (Unfall-)Hergangs entspricht dem Schadensbild

Für den Fall dass das Crash Replacement bei Dir Anwendung findet, senden wir Dir ein Angebot. Wenn du unseren Crash Replacement Service in Anspruch nimmst, geht dein beschädigtes Produkt automatisch in unser Eigentum über. An dieser Stelle möchten wir darauf hinweisen, dass ein Wechsel auf ein anderes Modell nicht möglich ist. Gerne montieren wir Deinen neuen Rahmen in unserer Serviceabteilung. Dieser Umbau ist kostenpflichtig. Hierzu erstellen wir dir ein Angebot und setzen uns mit dir in Verbindung. Die Rücksendung deines Rades erfolgt schnellstmöglich nach Auftragsfreigabe und anschließender Bearbeitung.

Hattest Du einen Sturz und bist Du unsicher, ob dein Rahmen etwas abbekommen hat?
Schreib uns gern eine Mail an [email protected] mit einer kurzen Beschreibung und dem Grund, warum Du Bedenken hast.
Wir melden uns dann umgehend bei Dir!

 

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